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Unser Schutzkonzept
Unser Schutzkonzept

UNSER INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT:
SICHER FÜHLEN. SICHER SEIN.

Um Kinder und Jugendliche überall dort, wo sie sich aufhalten, vor Missbrauch und Gewalt zu schützen, muss man wissen, wie. Damit das Jugendhaus ein Ort ist, an dem junge Menschen sicher sind und Ansprechpersonen finden, wurde ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt. Ein Interview mit dem pädagogischen Team.

Pfarrer Schröder, was gehört in ein Schutzkonzept? 

Stephan Schröder: Für uns ist Prävention zunächst einmal mehr als ein Konzept, es ist eine Haltung! In unserem Leitbild heißt es: „Den überwiegend jugendlichen Gästen des Jugendhauses dienen wir, indem wir ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen. Dadurch verdeutlichen wir etwas von unserem Glauben und dem christlichen Menschenbild, das uns prägt.“ Unser Schutzkonzept ist nun ein weiteres Element, den Aufenthalt unserer Gäste noch sicherer zu gestalten und eine Kultur der Achtsamkeit zu prägen. Darum war es uns auch wichtig, alle Arbeitsbereiche sowie die Gäste und Ehrenamtlichen in den Entwicklungsprozess mit einzubeziehen.

DAS PÄDAGOGISCHE TEAM (V. R. N. L.): BENEDIKT HEBBECKER UND ILONA EXNER, PFARRER STEPHAN SCHRÖDER
(DIREKTOR), LUCAS TIELKE (STELLVERTRETENDER DIREKTOR), HEINRICH LAMMERS UND MARC HENKE

Das Jugendhaus soll ja eigentlich Begegnungen, Gruppengefühl und neue Kontakte ermöglichen. Erschwerte das die Entwicklung des Konzepts?
Lucas Tielke: Die Angebote im Jugendhaus tragen auch dazu bei, dass Kinder und Jugendliche – meist ohne Eltern – neue Selbstständigkeit und Freiheit erleben und dadurch eine Stärkung des Selbstbewusstseins erfahren, das stimmt. Die Begleitpersonen aller Gruppen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dadurch eine besondere Fürsorgepflicht. Im Jugend- haus hat Missbrauch keinen Raum! Das zeigte erfreulicherweise schon die Risikoanalyse, die dem Konzept voranging. Viele Maßnahmen für Schutz und Sicherheit waren bereits etabliert.

Und was wird nach der Risikoanalyse nun konkret verändert?
Benedikt Hebbecker: Unser Klostergelände ist weitläufig, frei zugänglich und wird täglich von vielen Gruppen gemeinsam genutzt. Insbesondere die Beleuchtung auf dem gesamten Gelände wird optimiert, und Bewegungsmelder vermeiden dunkle Flure in den Beleghäusern. Im Schwimmbad wird einiges geändert. Und für unsere pädagogischen Angebote ist klar festzulegen, wann aufsichtspflichtige Personen mit vor Ort sind und wann ein Leitungsteam vom Jugendhaus gestellt wird.

Heinrich Lammers: Für unser Technik- und Servicepersonal gilt grundsätzlich: Kein Betreten von Gebäuden, Zimmern oder Räumen ohne Auftrag – und in sensiblen Bereichen zum Eigenschutz möglichst immer zu zweit auftreten. Außerdem gibt es genaue Regelungen für die Begleitung und Betreuung Minderjähriger wie Auszubildende sowie Absolventinnen und Absolventen eines Praktikums, FSJ oder BFD

Im Jugendhaus hat
Missbrauch keinen Raum!

Das zeigte erfreulicherweise schon die Risikoanalyse, die dem Schutzkonzept voranging.

Und wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisiert?
Ilona Exner: Bei Hauptamtlichen ist das Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt schon im Vorstellungsgespräch fester Bestandteil. Ein erweitertes Führungszeugnis und eine Selbstauskunft sind Pflicht. Und seit 2013 wurden be - reits rund 120 Teilnehmende zum Thema „Kinder schützen“ geschult. Außerdem enthält unser Konzept einen Verhaltenskodex, der zu einem klaren Umgang mit Nähe und Distanz, Sprache und Wortwahl, Körperkontakt und vielem mehr verpflichtet.

Und was hilft, wenn doch mal geholfen werden muss?
Marc Henke: Das Schutzkonzept umfasst, neben Kontaktadressen zu Beratungsstellen, Verhaltensempfehlungen und Dokumentationshilfen für die Fälle, dass von sexueller Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung konkret berichtet wird, dass eine Vermutung besteht oder dass eine Grenzverletzung zwischen Gruppenmitgliedern stattgefunden hat. Generell gilt immer: ernst nehmen! Und sich auch als Helfer Hilfe holen. Doch wir geben weiterhin alles dafür, dass dies nicht not tut.

Zum Konzept

Gemäß der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn hat jeder Rechtsträger ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen. Das Schutzkonzept des Jugendhauses Hardehausen ist am 21.12.2018 in Kraft getreten.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Risikoanalyse. Sie erfasst die Ist-Situation, macht Schwachstellen sichtbar und bildet die Grundlage aller Maßnahmen. Das Schutzkonzept beinhaltet dann die konkrete Umsetzung der in der Analyse benannten Ergebnisse

Für Fragen und weitere Informationen zu unserem Schutzkonzept könnt ihr euch gerne an unsere Präventionsfachkräfte wenden.

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